Fachwissen · Bundesländer

Naturschutz-Vergabe in allen 16 Bundesländern

Naturschutz ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland hat eigenes Gesetz, eigene Behörden, eigenes Geo-Portal und eigene Förderprogramme. Diese Übersicht zeigt für jedes Land das Hauptgesetz, die zuständige Naturschutzbehörde, das wichtigste Datenportal, das Vertragsnaturschutz-Programm und die regional prägenden Lebensräume.

Baden-Württemberg

BW

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Bayern

BY

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Berlin

BE

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Brandenburg

BB

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Bremen

HB

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Hamburg

HH

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Hessen

HE

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Mecklenburg-Vorpommern

MV

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Niedersachsen

NI

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Nordrhein-Westfalen

NRW

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Rheinland-Pfalz

RP

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Saarland

SL

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Sachsen

SN

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Sachsen-Anhalt

ST

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Schleswig-Holstein

SH

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Thüringen

TH

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Häufige Fragen zur Bundesland-Vergabepraxis

Warum ist Naturschutz Ländersache, wo sind die Daten und wie unterscheiden sich die Förderprogramme?

  • Warum ist Naturschutz in Deutschland Ländersache?
    Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt den Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung obliegt den 16 Bundesländern (Konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 GG). Jedes Land hat ein eigenes Naturschutzgesetz, eigene Schutzgebietsverordnungen, eigene Behördenstrukturen und eigene Förderprogramme.
  • Wo finde ich Schutzgebietsdaten für mein Bundesland?
    Jedes Bundesland betreibt ein eigenes Geoportal oder Naturschutz-Fachinformationssystem (z. B. LANIS in RP, FIN-Web in BY, @LINFOS in NRW, NIEN in NI). Die Daten sind in der Regel kostenlos öffentlich abrufbar und Pflicht-Quelle für Naturschutzvergaben.
  • Welches Bundesland hat die strengsten Naturschutzauflagen?
    Pauschal nicht beantwortbar — Schutz richtet sich nach FFH-Lebensräumen, NSG-Status und landesrechtlichen Erweiterungen. Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben besonders strenge Bestimmungen für ihre Spezialitäten (Bergmähwiesen, Streuobst, Knicks, Steppenrasen).
  • Können Vergabe-Anforderungen aus einem Bundesland in einem anderen genutzt werden?
    Nicht ohne Anpassung. Die landesrechtlichen Verweise (Landesnaturschutzgesetz, Behördennamen, GIS-Portale, Förderprogramme) müssen pro Land geändert werden. Naturvergabe macht das automatisch: bei Auswahl des Bundeslands wird das passende Landesmodul ins LV eingesetzt.

LV mit landesrechtlichem Modul automatisch erstellen

Bei naturvergabe wählen Sie im Projektformular Ihr Bundesland — das System setzt automatisch das richtige Landesmodul mit Verweisen auf das Landesnaturschutzgesetz, die zuständige Behörde und ggf. landesspezifische Förderprogramme ins Leistungsverzeichnis ein.