Bundesland · Naturschutz-Vergabe
Naturschutz-Vergabe in Sachsen-Anhalt
Bundesland mit den größten Vorkommen subpannonischer Steppenrasen Deutschlands (Saale-Unstrut, Kyffhäuservorland). Mittelelbe-Auenlandschaft mit Biosphärenreservat. § 21-22 NatSchG LSA ergänzen § 30 BNatSchG.
Hauptgesetz
Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA)
Hauptstadt
Magdeburg
Naturschutzbehörde
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
GIS-Portal / Fachinformationssystem
LSA-Geoportal, Sachsen-Anhalt-Viewer für Schutzgebiete
Vertragsnaturschutz / Förderung
AUKM Sachsen-Anhalt (im ELER-Rahmen), spezielle Förderung für FFH-Flächen
Schwerpunkt-Lebensräume in Sachsen-Anhalt
- Steppenrasen (FFH 6240 prioritär — Saale-Unstrut, Kyffhäuser-Vorland)
- Kalk-Halbtrockenrasen Saale-Unstrut
- Brenndolden-Auenwiesen Mittelelbe
- Pfeifengraswiesen Drömling
- Streuobstwiesen Saale-Unstrut, Mansfelder Land
LV für Sachsen-Anhalt mit Landesmodul automatisch erstellen
Wenn Sie in naturvergabe als Bundesland „Sachsen-Anhalt" wählen, setzt das System automatisch den richtigen landesrechtlichen Hinweistext mit Verweis auf NatSchG LSA, die zuständige Behörde und das passende Förderprogramm in das Leistungsverzeichnis ein. Auch Bezirks-/Landkreis-Label und Förder-Programmname werden angepasst.
Häufige Fragen zu Naturschutz in Sachsen-Anhalt
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Behörden, Gesetz und Förderung in Sachsen-Anhalt.
Wer ist in Sachsen-Anhalt für Naturschutzvergaben zuständig?
Das LAU (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) als Fachbehörde, die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten operativ. Im Biosphärenreservat Mittelelbe direkt die Verwaltung.Welche besonderen Lebensräume gibt es in Sachsen-Anhalt?
Subpannonische Steppenrasen (FFH 6240 prioritär) im Saale-Unstrut-Gebiet und am Kyffhäuser-Vorland — das größte Vorkommen Deutschlands. Außerdem Brenndolden-Auenwiesen entlang der Mittelelbe und Pfeifengraswiesen im Drömling.Welche Förderung gibt es in Sachsen-Anhalt für Naturschutz?
AUKM Sachsen-Anhalt im ELER-Rahmen für extensive Bewirtschaftung und spezielle Förderpakete für FFH-Flächen mit höheren Anforderungen. Antragsstelle ist die ALFF (Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten).