Bundesland · Naturschutz-Vergabe
Naturschutz-Vergabe in Baden-Württemberg
Streuobst-Hauptland mit eigenem Streuobstkonzeption-Programm. Das Naturschutzgesetz BW schützt §-30-Biotope unmittelbar; Pflegemaßnahmen sind nur zulässig, wenn sie zu Erhaltung oder Wiederherstellung notwendig sind.
Hauptgesetz
Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW)
Hauptstadt
Stuttgart
Naturschutzbehörde
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW); im Wald Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA)
GIS-Portal / Fachinformationssystem
Daten- und Kartendienst der LUBW (UDO/UIS BW), Forst-BW Geoportal
Vertragsnaturschutz / Förderung
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) — vier Förderbereiche (Vertragsnaturschutz, Biotop- und Artenschutz, Grunderwerb, Investitionen)
Schwerpunkt-Lebensräume in Baden-Württemberg
- Streuobstwiesen (größtes zusammenhängendes Vorkommen Europas)
- Magere Flachland-Mähwiesen (FFH-LRT 6510)
- Kalk-Halbtrockenrasen der Schwäbischen Alb
- Bergmähwiesen Schwarzwald
- Auenwiesen Oberrhein und Donau
LV für Baden-Württemberg mit Landesmodul automatisch erstellen
Wenn Sie in naturvergabe als Bundesland „Baden-Württemberg" wählen, setzt das System automatisch den richtigen landesrechtlichen Hinweistext mit Verweis auf NatSchG BW, die zuständige Behörde und das passende Förderprogramm in das Leistungsverzeichnis ein. Auch Bezirks-/Landkreis-Label und Förder-Programmname werden angepasst.
Häufige Fragen zu Naturschutz in Baden-Württemberg
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Behörden, Gesetz und Förderung in Baden-Württemberg.
Wer ist für Naturschutzvergaben in Baden-Württemberg zuständig?
Die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt / Stadtkreis) ist die operative Stelle. Fachliche Grundlagen liefern LUBW (Offenland) und FVA (Wald). Das Regierungspräsidium übernimmt überregionale Aufgaben.Welches Förderprogramm gibt es in BW für Vertragsnaturschutz?
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Förderinstrument — mit vier Teilen (Vertragsnaturschutz, Biotop-/Artenschutz, Grunderwerb, Investitionen). Antragsstelle ist die Untere Naturschutzbehörde.Welche Lebensräume sind in BW besonders zu beachten?
Streuobstwiesen (größtes europäisches Vorkommen), Magere Flachland-Mähwiesen, Kalk-Halbtrockenrasen der Schwäbischen Alb, Bergmähwiesen im Schwarzwald und Auenwiesen am Oberrhein. Viele dieser Lebensräume sind FFH-relevant.