Bundesland · Naturschutz-Vergabe

Naturschutz-Vergabe in Baden-Württemberg

Streuobst-Hauptland mit eigenem Streuobstkonzeption-Programm. Das Naturschutzgesetz BW schützt §-30-Biotope unmittelbar; Pflegemaßnahmen sind nur zulässig, wenn sie zu Erhaltung oder Wiederherstellung notwendig sind.

Hauptgesetz

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW)

Hauptstadt

Stuttgart

Naturschutzbehörde

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW); im Wald Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA)

GIS-Portal / Fachinformationssystem

Daten- und Kartendienst der LUBW (UDO/UIS BW), Forst-BW Geoportal

Vertragsnaturschutz / Förderung

Landschaftspflegerichtlinie (LPR) — vier Förderbereiche (Vertragsnaturschutz, Biotop- und Artenschutz, Grunderwerb, Investitionen)

Schwerpunkt-Lebensräume in Baden-Württemberg

  • Streuobstwiesen (größtes zusammenhängendes Vorkommen Europas)
  • Magere Flachland-Mähwiesen (FFH-LRT 6510)
  • Kalk-Halbtrockenrasen der Schwäbischen Alb
  • Bergmähwiesen Schwarzwald
  • Auenwiesen Oberrhein und Donau

LV für Baden-Württemberg mit Landesmodul automatisch erstellen

Wenn Sie in naturvergabe als Bundesland „Baden-Württemberg" wählen, setzt das System automatisch den richtigen landesrechtlichen Hinweistext mit Verweis auf NatSchG BW, die zuständige Behörde und das passende Förderprogramm in das Leistungsverzeichnis ein. Auch Bezirks-/Landkreis-Label und Förder-Programmname werden angepasst.

Häufige Fragen zu Naturschutz in Baden-Württemberg

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Behörden, Gesetz und Förderung in Baden-Württemberg.

  • Wer ist für Naturschutzvergaben in Baden-Württemberg zuständig?
    Die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt / Stadtkreis) ist die operative Stelle. Fachliche Grundlagen liefern LUBW (Offenland) und FVA (Wald). Das Regierungspräsidium übernimmt überregionale Aufgaben.
  • Welches Förderprogramm gibt es in BW für Vertragsnaturschutz?
    Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Förderinstrument — mit vier Teilen (Vertragsnaturschutz, Biotop-/Artenschutz, Grunderwerb, Investitionen). Antragsstelle ist die Untere Naturschutzbehörde.
  • Welche Lebensräume sind in BW besonders zu beachten?
    Streuobstwiesen (größtes europäisches Vorkommen), Magere Flachland-Mähwiesen, Kalk-Halbtrockenrasen der Schwäbischen Alb, Bergmähwiesen im Schwarzwald und Auenwiesen am Oberrhein. Viele dieser Lebensräume sind FFH-relevant.