Bundesland · Naturschutz-Vergabe

Naturschutz-Vergabe in Hamburg

Stadtstaat mit eigenem Landschaftsprogramm und Arten- und Biotopschutzprogramm (AuBS) als verbindlicher Planungsgrundlage. § 14 HmbBNatSchAG ergänzt den Biotopschutz um Bracks, Knicks und Feldgehölze.

Hauptgesetz

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)

Hauptstadt

Hamburg

Naturschutzbehörde

Oberste Naturschutzbehörde ist die für Umwelt zuständige Fachbehörde des Stadtstaats; fachlich Bezirksämter

GIS-Portal / Fachinformationssystem

Hamburg-Geoportal (LGV), Biotopkataster Hamburg

Vertragsnaturschutz / Förderung

Vertragsnaturschutz Hamburg (VNS) und Hamburgisches Agrarumweltprogramm (AUM)

Schwerpunkt-Lebensräume in Hamburg

  • Salzwiesen (Süßwasser-Watt entlang der Elbe, Salzwiesen Wedeler Marsch)
  • Knicks (Schleswig-Holsteinische Knick-Tradition reicht in HH herein)
  • Magere Flachland-Mähwiesen FFH 6510 (z. B. NSG Höltigbaum, Fischbeker Heide)
  • Heideflächen (Fischbeker Heide, Höltigbaum, Boberger Niederung)
  • Streuobstwiesen Vier- und Marschlande

LV für Hamburg mit Landesmodul automatisch erstellen

Wenn Sie in naturvergabe als Bundesland „Hamburg" wählen, setzt das System automatisch den richtigen landesrechtlichen Hinweistext mit Verweis auf HmbBNatSchAG, die zuständige Behörde und das passende Förderprogramm in das Leistungsverzeichnis ein. Auch Bezirks-/Landkreis-Label und Förder-Programmname werden angepasst. Das Hamburg-Modul ist inhaltlich vollständig ausgearbeitet.

Häufige Fragen zu Naturschutz in Hamburg

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Behörden, Gesetz und Förderung in Hamburg.

  • Wer ist in Hamburg für Naturschutzvergaben zuständig?
    Als Stadtstaat hat Hamburg eine für Umwelt zuständige Fachbehörde als oberste Naturschutzbehörde, die Bezirksämter wirken als Untere Naturschutzbehörden. Operativ sind für Pflegevergaben meist die Bezirksämter zuständig (z. B. das Bezirksamt Altona für Flächen in Altona).
  • Was ist das Landschaftsprogramm Hamburg?
    Das Landschaftsprogramm und das integrierte Arten- und Biotopschutzprogramm (AuBS) sind die verbindliche flächendeckende Naturschutz-Planung Hamburgs. Bei Pflegeausschreibungen müssen Pflege- und Entwicklungsziele aus dem AuBS abgeleitet werden.
  • Welches Förderprogramm gibt es in Hamburg für Naturschutz?
    Vertragsnaturschutz Hamburg (VNS) für besonders schutzwürdige Flächen, das Hamburgische Agrarumweltprogramm (AUM) als ELER-AUKM, plus projektbezogene Förderung über die zuständige Umweltbehörde.