Bundesland · Naturschutz-Vergabe
Naturschutz-Vergabe in Sachsen
Nationalpark Sächsische Schweiz und Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft prägen das Schutzgebietssystem. LUIS ist sehr gut ausgebautes Online-Fachinformationssystem.
Hauptgesetz
Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
Hauptstadt
Dresden
Naturschutzbehörde
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
GIS-Portal / Fachinformationssystem
LUIS Sachsen (Landesumweltinformationssystem), Geoportal Sachsen
Vertragsnaturschutz / Förderung
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE), Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK)
Schwerpunkt-Lebensräume in Sachsen
- Berg-Mähwiesen Erzgebirge
- Borstgrasrasen Erzgebirge, Vogtland
- Pfeifengraswiesen Lausitz
- Streuobstwiesen Sächsische Schweiz, Erzgebirgsvorland
- Auenwiesen Elbtal
LV für Sachsen mit Landesmodul automatisch erstellen
Wenn Sie in naturvergabe als Bundesland „Sachsen" wählen, setzt das System automatisch den richtigen landesrechtlichen Hinweistext mit Verweis auf SächsNatSchG, die zuständige Behörde und das passende Förderprogramm in das Leistungsverzeichnis ein. Auch Bezirks-/Landkreis-Label und Förder-Programmname werden angepasst.
Häufige Fragen zu Naturschutz in Sachsen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Behörden, Gesetz und Förderung in Sachsen.
Wer ist in Sachsen für Naturschutzvergaben zuständig?
Das LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) als Fachbehörde, die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten operativ. In Großschutzgebieten direkt die Verwaltungen (Nationalpark Sächsische Schweiz, Biosphärenreservat Oberlausitz).Was ist LUIS Sachsen?
Das Landesumweltinformationssystem Sachsen — ein zentrales digitales Fachinformationssystem mit Biotopkartierung, Schutzgebieten, Artvorkommen und FFH-Daten. Über LUIS und das Geoportal Sachsen öffentlich zugänglich.Welche Förderprogramme gibt es in Sachsen für Naturschutz?
Die Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE) für investive Naturschutzprojekte und Vertragsnaturschutz, und die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK) als ELER-AUKM für die Flächenförderung.