Bundesland · Naturschutz-Vergabe
Naturschutz-Vergabe in Brandenburg
Land mit höchstem Naturschutzgebiets-Anteil Deutschlands — Spreewald, Schorfheide-Chorin, Niederlausitz. Erweiterter gesetzlicher Biotopschutz nach § 18 BbgNatSchAG.
Hauptgesetz
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG)
Hauptstadt
Potsdam
Naturschutzbehörde
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
GIS-Portal / Fachinformationssystem
Geoportal Brandenburg, Naturschutz-FIS Brandenburg
Vertragsnaturschutz / Förderung
Förderprogramm Natürliches Erbe Brandenburg; Vertragsnaturschutz im Rahmen der landwirtschaftlichen Förderung (KULAP-/AUKM-Maßnahmen Brandenburg)
Schwerpunkt-Lebensräume in Brandenburg
- Sandtrockenrasen Mark Brandenburg
- Niedermoor-Wiesen (Spreewald, Havelland)
- Pfeifengraswiesen Niederlausitz
- Heideflächen (Lieberose, Schorfheide)
- Steppenrasen Mittelelbe
LV für Brandenburg mit Landesmodul automatisch erstellen
Wenn Sie in naturvergabe als Bundesland „Brandenburg" wählen, setzt das System automatisch den richtigen landesrechtlichen Hinweistext mit Verweis auf BbgNatSchAG, die zuständige Behörde und das passende Förderprogramm in das Leistungsverzeichnis ein. Auch Bezirks-/Landkreis-Label und Förder-Programmname werden angepasst.
Häufige Fragen zu Naturschutz in Brandenburg
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Behörden, Gesetz und Förderung in Brandenburg.
Wer ist in Brandenburg für Naturschutz zuständig?
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) als Fachbehörde, die Unteren Naturschutzbehörden bei Landratsämtern und kreisfreien Städten operativ. Wichtige Akteure sind außerdem die Großschutzgebiete (Nationalpark Unteres Odertal, Biosphärenreservat Spreewald, Naturparks).Welche Lebensräume prägen Brandenburg?
Sandtrockenrasen (typische "Mark"), Niedermoor-Wiesen (Spreewald, Havelland), Heideflächen aus militärischer Vornutzung (Lieberose), Pfeifengraswiesen in der Niederlausitz und Steppenrasen am Mittelelbe-Rand.Welches Naturschutz-Förderprogramm gibt es in Brandenburg?
Das Förderprogramm „Natürliches Erbe" für investive Naturschutzprojekte und Vertragsnaturschutz im Rahmen des Landes-KULAP (ELER-AUKM). Antragsstelle ist je nach Programm das LfU oder die Unteren Naturschutzbehörden.