Fachwissen · Fördermittel

Fördermittel für Naturschutz — die 3 Hauptwege im Vergleich

Wer naturschutzfachliche Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen finanzieren will, hat in Deutschland drei Hauptförderwege: ELER/AUKM (EU-finanziert über Landesprogramme), Vertragsnaturschutz (landesfinanziert, höhere Prämien) und Ausgleichsmaßnahmen nach § 15 BNatSchG (vom Eingriffsverursacher getragen). Die Wahl hängt vom Schutzwert der Fläche, vom Antragsteller und vom Leistungsumfang ab.

ELER / AUKM

Honorierung freiwilliger Bewirtschaftungsleistungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen und Biodiversität, Wasser, Boden oder Klima schützen.

Förderhöhe:
Flächenbezogene Prämie 200-1.500 €/ha/Jahr je nach Maßnahme und Bundesland
Laufzeit:
5 Jahre Verpflichtungszeitraum (verlängerbar)

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Vertragsnaturschutz

Freiwillige Vereinbarung zwischen Naturschutzbehörde und Bewirtschaftenden zur Honorierung naturschutzfachlich besonders anspruchsvoller Bewirtschaftung auf ökologisch wertvollen Flächen — als Ergänzung zu ELER-AUKM für Flächen mit hohem Schutzwert.

Förderhöhe:
Flächen- oder maßnahmenbezogen 400-2.000 €/ha/Jahr je nach Schutzwert und Auflagenintensität
Laufzeit:
5 Jahre (oft verlängerbar bis 10 Jahre)

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Ausgleichsmaßnahmen

Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft (Bauvorhaben, Infrastruktur) durch Herstellung oder Aufwertung gleichwertiger Biotope an anderer Stelle. Kernelement der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

Förderhöhe:
Keine öffentliche Förderung — Kosten werden vom Eingriffsverursacher getragen. Pflegekosten 800-2.500 €/ha/Jahr je nach Maßnahmentyp; Herstellungskosten einmalig 5.000-30.000 €/ha
Laufzeit:
Herstellung + dauerhafte Pflege — i. d. R. 25-30 Jahre Pflegezeitraum, oft auch unbefristet

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Direktvergleich

KriteriumELER / AUKMVertragsnaturschutzAusgleichsmaßnahmen
FinanzquelleEU + Land + BundLandEingriffsverursacher (privat / öffentl.)
AntragstellerLandwirteBewirtschafter (oft Landwirte)Vorhabenträger
AntragswegSammelantrag (15.05.)UNB / LfUGenehmigungsverfahren
Laufzeit5 Jahre5-10 Jahre25+ Jahre / unbefristet
Prämienspanne200-1.500 €/ha400-2.000 €/ha800-2.500 €/ha + Herstellung

Häufige Fragen zur Naturschutz-Förderung

Welcher Förderweg passt für welches Projekt, wie hoch sind die Prämien und wie ist die Kombinierbarkeit geregelt?

  • Welche Fördermittel gibt es für Naturschutz in Deutschland?
    Drei Hauptwege: 1) ELER/AUKM für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (EU-finanziert, über Landesprogramme wie KULAP, NAU, AUM), 2) Vertragsnaturschutz für Flächen mit hohem Schutzwert (landesfinanziert, höhere Prämien aber strengere Auflagen), 3) Ausgleichsmaßnahmen nach § 15 BNatSchG (vom Eingriffsverursacher finanziert, dauerhafte Pflege).
  • Wie hoch ist die Förderung für extensive Grünlandbewirtschaftung?
    Über ELER/AUKM 250-450 €/ha/Jahr für extensive Grünlandnutzung, über Vertragsnaturschutz 700-1.500 €/ha/Jahr je nach Auflagen (Mahdtermin, Düngeverzicht, Mahdgut-Abfuhr). Konkrete Beträge im jeweiligen Landesförderprogramm.
  • Können ELER und Vertragsnaturschutz kombiniert werden?
    Nicht für identische Leistungen auf derselben Fläche (Doppelförderungsverbot). Aber für unterschiedliche Leistungsinhalte ist Kombination möglich — z. B. ELER für extensive Grundnutzung + Vertragsnaturschutz für zusätzliche Mahd-Auflage.
  • Wer beantragt Ausgleichsmaßnahmen?
    Der Eingriffsverursacher — also wer einen genehmigungspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft plant (Bebauung, Infrastruktur, Abbau). Anders als ELER und Vertragsnaturschutz ist Ausgleich keine öffentliche Förderung, sondern eine vom Verursacher zu finanzierende Pflicht nach § 15 BNatSchG.
  • Wann sollte man welchen Förderweg wählen?
    Reine Bewirtschaftungsleistung (extensive Grünlandnutzung, späte Mahd, Düngungsverzicht): ELER. Spezifische Naturschutz-Auflagen auf wertvollen Schutzgebietsflächen (FFH, NSG): Vertragsnaturschutz. Kompensation eines konkreten Eingriffs: Ausgleichsmaßnahme. Häufig sinnvoll: Kombination mehrerer Wege auf demselben Hof.

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