Bundesland · Naturschutz-Vergabe

Naturschutz-Vergabe in Bayern

Größtes Bundesland mit höchster Lebensraum-Vielfalt — von Alpen bis Mainfranken. Erfassung über das Bayerische Biotopkartierungsverfahren. § 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23 BayNatSchG.

Hauptgesetz

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Hauptstadt

München

Naturschutzbehörde

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

GIS-Portal / Fachinformationssystem

UmweltAtlas Bayern, Bayerisches FIN-Web (Fachinformationssystem Naturschutz)

Vertragsnaturschutz / Förderung

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) — Wiesenbrüter, Streuobst, Heideschutz; daneben KULAP (Kulturlandschaftsprogramm) als ELER-AUKM

Schwerpunkt-Lebensräume in Bayern

  • Bergmähwiesen Alpen und Voralpenland
  • Kalk-Halbtrockenrasen Frankenalb / Donautal
  • Auenwiesen Donau, Isar, Lech
  • Wiesenbrüter-Wiesen (Großes Brachvogel, Uferschnepfe)
  • Streuobstwiesen Mittelfranken

LV für Bayern mit Landesmodul automatisch erstellen

Wenn Sie in naturvergabe als Bundesland „Bayern" wählen, setzt das System automatisch den richtigen landesrechtlichen Hinweistext mit Verweis auf BayNatSchG, die zuständige Behörde und das passende Förderprogramm in das Leistungsverzeichnis ein. Auch Bezirks-/Landkreis-Label und Förder-Programmname werden angepasst.

Häufige Fragen zu Naturschutz in Bayern

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Behörden, Gesetz und Förderung in Bayern.

  • Welches Förderprogramm gibt es in Bayern für Naturschutz?
    Das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) für besonders wertvolle Flächen mit hohen Auflagen, plus KULAP (Kulturlandschaftsprogramm) als breiteres ELER-AUKM-Programm. Antragsstelle für VNP ist die Untere Naturschutzbehörde, für KULAP das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
  • Was ist das Bayerische Biotopkartierungsverfahren?
    Eine systematische, landesweit standardisierte Erfassung aller naturschutzfachlich bedeutsamen Biotope, durchgeführt vom LfU. Die Daten sind über UmweltAtlas Bayern und FIN-Web öffentlich einsehbar und Pflicht-Bestandteil von Naturschutzvergaben.
  • Wer ist in Bayern für Naturschutzvergaben zuständig?
    Untere Naturschutzbehörde (kreisfrei: Stadtverwaltung; Landkreis: Landratsamt) operativ; LfU als Fachbehörde; Höhere Naturschutzbehörde bei den Regierungen für überregionale Aufgaben.