Förderweg · Naturschutz
Vertragsnaturschutz
Freiwillige Vereinbarung zwischen Naturschutzbehörde und Bewirtschaftenden zur Honorierung naturschutzfachlich besonders anspruchsvoller Bewirtschaftung auf ökologisch wertvollen Flächen — als Ergänzung zu ELER-AUKM für Flächen mit hohem Schutzwert.
Zuständigkeit
Untere Naturschutzbehörde, Landesamt für Umwelt oder Landschaftspflegeverband
Antragsfrist
Bundeslandspezifisch — meist Antragsphase im Frühjahr (Februar-Mai), in einigen Ländern Einzelfall-Antrag möglich
Laufzeit
5 Jahre (oft verlängerbar bis 10 Jahre)
Förderhöhe
Flächen- oder maßnahmenbezogen 400-2.000 €/ha/Jahr je nach Schutzwert und Auflagenintensität (z. B. NRW: ein-/zweischürige Mahd 700-1.200 €/ha, Bayern VNP-Wiesenbrüter 600-900 €/ha)
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 4 BNatSchG, landesspezifische Vertragsnaturschutz-Richtlinien (NRW Vertragsnaturschutz, Bayern VNP, Hamburg VNS, Niedersachsen NAU, Baden-Württemberg LPR).
Typische förderfähige Maßnahmen
- Späte Mahd nach 15.06., 15.07. oder 01.09. (je nach Lebensraum + Wiesenbrüter-/Bläulinge-Schutz)
- Vollständiger Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
- Rückzugsstreifen mit mindestens 10-20 % ungemähter Fläche
- Beweidung mit reduzierter Besatzdichte (oft 0,5-1,0 GVE/ha)
- Mahd mit Balkenmäher und Abtransport des Mahdguts
- Pflege von Hecken, Säumen und Kleinstrukturen
- Schaffung oder Erhaltung von Blänken und Mulden
Voraussetzungen
- Fläche liegt im Schutzgebiet (FFH, NSG, LSG mit Sicherungspflicht) oder ist nachweislich naturschutzwertig
- Bewirtschafter willigt in Vertragsbedingungen ein (Mahdtermine, Düngeverzicht etc.)
- Vertrag wird mit der Unteren Naturschutzbehörde geschlossen
- Detaillierte Dokumentation und Kontrolle möglich
Stolpersteine & was zu beachten ist
- Bundesländer haben sehr unterschiedliche Programme — kein einheitlicher „Vertragsnaturschutz Deutschland"
- Nicht-Einhaltung führt zu Rückforderung anteiliger Zahlungen + ggf. Vertragskündigung
- In manchen Ländern nur in vorab definierten „Förderkulissen" möglich
- Höhere Prämie als ELER, aber strengere Auflagen — Kosten-Nutzen genau prüfen
Kombinierbar mit
- · Investive Förderung (z. B. Biotopgestaltung, Teichanlage)
- · Ausgleichsmaßnahmen (sofern Inhalte trennbar)
Nicht kombinierbar mit
- · ELER-AUKM für identische Leistungsinhalte auf derselben Fläche (Doppelförderungsverbot)
Antragstext für Vertragsnaturschutz mit naturvergabe erstellen
Naturvergabe baut den Förderantragstext mit der richtigen Rechtsgrundlage, einer plausiblen Maßnahmenbeschreibung und Wirkungsprognose automatisch — Förderhöhe und Begründung sind frei editierbar, das Ergebnis als Word-Datei direkt einreichbar.
Häufige Fragen zu Vertragsnaturschutz
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Antrag, Förderhöhe und Rahmenbedingungen für Vertragsnaturschutz.
Was ist der Unterschied zwischen Vertragsnaturschutz und ELER?
ELER (AUKM) ist eine flächendeckende EU-Förderung für Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz ist eine landesrechtliche Honorierung speziell für Flächen mit hohem Schutzwert (FFH, NSG). Vertragsnaturschutz hat strengere Auflagen, aber meist auch höhere Prämien (700-2.000 €/ha vs. 200-1.500 €/ha bei ELER).Wo gibt es Vertragsnaturschutz in Deutschland?
In allen 16 Bundesländern, aber unter unterschiedlichen Programmnamen: NRW „Vertragsnaturschutz", Bayern „VNP" (Vertragsnaturschutz-Programm), Hamburg „VNS", Baden-Württemberg „LPR" (Landschaftspflegerichtlinie), Niedersachsen „NAU" etc. Programme und Förderkulissen unterscheiden sich erheblich.Wie lange läuft ein Vertragsnaturschutz-Vertrag?
Standard sind 5 Jahre Verpflichtungszeitraum, in vielen Ländern verlängerbar auf 10 Jahre. Vorzeitige Aufgabe führt zur Rückforderung der gezahlten Prämien anteilig.