Förderweg · Naturschutz

Vertragsnaturschutz

Freiwillige Vereinbarung zwischen Naturschutzbehörde und Bewirtschaftenden zur Honorierung naturschutzfachlich besonders anspruchsvoller Bewirtschaftung auf ökologisch wertvollen Flächen — als Ergänzung zu ELER-AUKM für Flächen mit hohem Schutzwert.

Zuständigkeit

Untere Naturschutzbehörde, Landesamt für Umwelt oder Landschaftspflegeverband

Antragsfrist

Bundeslandspezifisch — meist Antragsphase im Frühjahr (Februar-Mai), in einigen Ländern Einzelfall-Antrag möglich

Laufzeit

5 Jahre (oft verlängerbar bis 10 Jahre)

Förderhöhe

Flächen- oder maßnahmenbezogen 400-2.000 €/ha/Jahr je nach Schutzwert und Auflagenintensität (z. B. NRW: ein-/zweischürige Mahd 700-1.200 €/ha, Bayern VNP-Wiesenbrüter 600-900 €/ha)

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 4 BNatSchG, landesspezifische Vertragsnaturschutz-Richtlinien (NRW Vertragsnaturschutz, Bayern VNP, Hamburg VNS, Niedersachsen NAU, Baden-Württemberg LPR).

Typische förderfähige Maßnahmen

  • Späte Mahd nach 15.06., 15.07. oder 01.09. (je nach Lebensraum + Wiesenbrüter-/Bläulinge-Schutz)
  • Vollständiger Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Rückzugsstreifen mit mindestens 10-20 % ungemähter Fläche
  • Beweidung mit reduzierter Besatzdichte (oft 0,5-1,0 GVE/ha)
  • Mahd mit Balkenmäher und Abtransport des Mahdguts
  • Pflege von Hecken, Säumen und Kleinstrukturen
  • Schaffung oder Erhaltung von Blänken und Mulden

Voraussetzungen

  • Fläche liegt im Schutzgebiet (FFH, NSG, LSG mit Sicherungspflicht) oder ist nachweislich naturschutzwertig
  • Bewirtschafter willigt in Vertragsbedingungen ein (Mahdtermine, Düngeverzicht etc.)
  • Vertrag wird mit der Unteren Naturschutzbehörde geschlossen
  • Detaillierte Dokumentation und Kontrolle möglich

Stolpersteine & was zu beachten ist

  • Bundesländer haben sehr unterschiedliche Programme — kein einheitlicher „Vertragsnaturschutz Deutschland"
  • Nicht-Einhaltung führt zu Rückforderung anteiliger Zahlungen + ggf. Vertragskündigung
  • In manchen Ländern nur in vorab definierten „Förderkulissen" möglich
  • Höhere Prämie als ELER, aber strengere Auflagen — Kosten-Nutzen genau prüfen

Kombinierbar mit

  • · Investive Förderung (z. B. Biotopgestaltung, Teichanlage)
  • · Ausgleichsmaßnahmen (sofern Inhalte trennbar)

Nicht kombinierbar mit

  • · ELER-AUKM für identische Leistungsinhalte auf derselben Fläche (Doppelförderungsverbot)

Antragstext für Vertragsnaturschutz mit naturvergabe erstellen

Naturvergabe baut den Förderantragstext mit der richtigen Rechtsgrundlage, einer plausiblen Maßnahmenbeschreibung und Wirkungsprognose automatisch — Förderhöhe und Begründung sind frei editierbar, das Ergebnis als Word-Datei direkt einreichbar.

Häufige Fragen zu Vertragsnaturschutz

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Antrag, Förderhöhe und Rahmenbedingungen für Vertragsnaturschutz.

  • Was ist der Unterschied zwischen Vertragsnaturschutz und ELER?
    ELER (AUKM) ist eine flächendeckende EU-Förderung für Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz ist eine landesrechtliche Honorierung speziell für Flächen mit hohem Schutzwert (FFH, NSG). Vertragsnaturschutz hat strengere Auflagen, aber meist auch höhere Prämien (700-2.000 €/ha vs. 200-1.500 €/ha bei ELER).
  • Wo gibt es Vertragsnaturschutz in Deutschland?
    In allen 16 Bundesländern, aber unter unterschiedlichen Programmnamen: NRW „Vertragsnaturschutz", Bayern „VNP" (Vertragsnaturschutz-Programm), Hamburg „VNS", Baden-Württemberg „LPR" (Landschaftspflegerichtlinie), Niedersachsen „NAU" etc. Programme und Förderkulissen unterscheiden sich erheblich.
  • Wie lange läuft ein Vertragsnaturschutz-Vertrag?
    Standard sind 5 Jahre Verpflichtungszeitraum, in vielen Ländern verlängerbar auf 10 Jahre. Vorzeitige Aufgabe führt zur Rückforderung der gezahlten Prämien anteilig.