Förderweg · Naturschutz
ELER / AUKM (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen)
Honorierung freiwilliger Bewirtschaftungsleistungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen und Biodiversität, Wasser, Boden oder Klima schützen.
Zuständigkeit
Landwirtschaftskammer oder Landesamt für Landwirtschaft (im Sammelantrag)
Antragsfrist
Jährlich bis 15. Mai (Sammelantrag, in einigen Bundesländern verlängert auf 31. Mai)
Laufzeit
5 Jahre Verpflichtungszeitraum (verlängerbar)
Förderhöhe
Flächenbezogene Prämie 200-1.500 €/ha/Jahr je nach Maßnahme und Bundesland (z. B. extensive Grünlandnutzung 250-450 €/ha, späte Mahd 300-700 €/ha, Aushagerung 600-1.200 €/ha)
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-Verordnung), nationaler GAP-Strategieplan, landesrechtliche Förderrichtlinien (z. B. KULAP Bayern, NAU/BV Niedersachsen, AUM Hamburg).
Typische förderfähige Maßnahmen
- Extensive Grünlandnutzung mit verspätetem ersten Schnitt
- Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel
- Beweidung mit definierter Besatzdichte (max. 1,4 GVE/ha)
- Anlage und Pflege von Brach- und Altgrasstreifen
- Gewässerrandstreifen (5-30 m Breite)
- Biotoppflege auf naturschutzwertigen Standorten
- Aushagerung nährstoffreicher Standorte (Mahd ohne Düngung)
Voraussetzungen
- Antragsteller ist landwirtschaftlicher Betrieb (oder gleichgestellt)
- Fläche ist beihilfefähig nach GAP (im Flächenkataster geführt)
- Mindestfläche je Maßnahme (oft 0,3-1,0 ha)
- Einhaltung der Konditionalität (vormals Cross Compliance)
- Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren wird eingehalten
Stolpersteine & was zu beachten ist
- Verstoß gegen Konditionalität führt zu Kürzungen aller GAP-Zahlungen
- Aufgabe einer Verpflichtung vor Ablauf der 5 Jahre = Rückzahlung aller bis dahin erhaltenen Prämien
- Doppelförderung mit Vertragsnaturschutz auf derselben Fläche für denselben Inhalt ist ausgeschlossen
- Manche Maßnahmen erfordern Vor-Ort-Kontrollen mit Detail-Dokumentation
Kombinierbar mit
- · Vertragsnaturschutz (sofern unterschiedliche Leistungsinhalte)
- · Ausgleichsmaßnahmen (sofern Leistungen klar trennbar)
- · Investive Förderung (z. B. Biotopgestaltung)
Nicht kombinierbar mit
- · Vertragsnaturschutz für identische Leistungen auf derselben Fläche
Antragstext für ELER / AUKM mit naturvergabe erstellen
Naturvergabe baut den Förderantragstext mit der richtigen Rechtsgrundlage, einer plausiblen Maßnahmenbeschreibung und Wirkungsprognose automatisch — Förderhöhe und Begründung sind frei editierbar, das Ergebnis als Word-Datei direkt einreichbar.
Häufige Fragen zu ELER / AUKM
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Antrag, Förderhöhe und Rahmenbedingungen für ELER / AUKM.
Was bedeutet AUKM?
AUKM steht für „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen". Es sind freiwillige, mehrjährige Verpflichtungen aus dem ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung) zur Honorierung von Bewirtschaftungsleistungen über die gute fachliche Praxis hinaus.Wer kann ELER-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe (Haupterwerb oder Nebenerwerb), bei einigen Maßnahmen auch Naturschutzverbände, Kommunen oder Stiftungen, die landwirtschaftliche Flächen pflegen.Wie hoch ist die ELER-Förderung pro Hektar?
Je nach Maßnahme und Bundesland zwischen 200 und 1.500 €/ha/Jahr. Beispielwerte: extensive Grünlandnutzung 250-450 €/ha, späte Mahd ab 15.06. 300-700 €/ha, vollständiger Düngungsverzicht 400-800 €/ha. Konkrete Beträge im jeweiligen Landesförderprogramm.