Pflegemaßnahme · Naturschutz

Entkusselung (Entbuschung von Magerrasen & Heide)

„Entkusselung" oder „Entbuschung" — gezieltes Entfernen aufkommender Sträucher (Schlehe, Weißdorn, Brombeere, Birken) auf Magerrasen, Heiden, Trockenrasen und vergleichbaren offenen Lebensräumen, um die Sukzession zur Verbuschung zu stoppen.

Zweck

Erhalt offener Lebensräume und ihrer lichtbedürftigen Spezialflora (Orchideen, Wildkräuter), Verhinderung der natürlichen Sukzession zu Wald, Förderung wärmeliebender Arten.

Geeignete Lebensräume

  • Kalk-Halbtrockenrasen (FFH 6210)
  • Sandtrockenrasen (FFH 6120)
  • Heideflächen (Calluna-Heide)
  • Borstgrasrasen (FFH 6230)
  • Steppenrasen (FFH 6240)

Geräte & Technik

  • Astschere und Spaten (kleine Sträucher mit Wurzelausriss)
  • Motorsäge bei größeren Gehölzen
  • Forstmulcher / Schlegelmäher (große Flächen, Vorbereitung weiterer Pflege)
  • Schaf- und Ziegenherde (biotische Entbuschung als Dauerpflege)

Termine

Außerhalb der Brutzeit (1. Oktober bis 28./29. Februar). Bei kleinflächigen Eingriffen ggf. ganzjährig zulässig.

Häufigkeit

Erstpflege bei stark verbuschten Flächen einmalig groß; Folgemaßnahmen alle 3-5 Jahre kleinteilig zur Nachpflege; bei Schaf-/Ziegen-Beweidung kontinuierlich gering

Naturschutzwert

Sehr hoch — Entkusselung ist oft die einzige Möglichkeit, FFH-Magerrasen zu erhalten, deren Sukzession sonst innerhalb 10-20 Jahren zu Wald führt. In FFH-Verschlechterungsverbot zwingend.

Stolpersteine & was zu beachten ist

  • Wurzelstöcke mit ausreißen oder zumindest tiefen Schnitt — sonst treiben Schlehe/Weißdorn sofort wieder aus
  • Bei Brombeere ist Wurzelstockausriss zwingend, Schnitt allein verschlimmert das Problem
  • Entkusselung ohne Folgepflege (Mahd oder Beweidung) führt nach wenigen Jahren erneut zu Verbuschung
  • Schnittgut entsorgen — nicht auf der Fläche liegen lassen (Eutrophierung)
  • Großflächige Entbuschung in einem Jahr kann Lebensraum für Heckenbrüter zerstören

Entkusselung im LV mit naturvergabe abbilden

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Häufige Fragen zu Entkusselung

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Termin, Geräte, Häufigkeit und Stolpersteine bei Entkusselung.

  • Was bedeutet Entkusselung?
    „Kuschel" sind regional die jungen Schösslinge von Sträuchern. Entkusselung bedeutet das Entfernen dieser jungen Gehölze von Magerrasen, Heiden und ähnlichen offenen Lebensräumen, um die natürliche Sukzession zum Wald zu unterbinden.
  • Warum reicht eine einmalige Entkusselung nicht?
    Schlehe, Weißdorn, Brombeere und Birke treiben immer wieder neu aus dem Wurzelstock oder werden über Vögel wieder eingebracht. Ohne kontinuierliche Folgepflege (Mahd, Beweidung mit Schafen/Ziegen) ist die Fläche binnen 5-10 Jahren wieder verbuscht.
  • Was kostet eine Entkusselung pro Hektar?
    Stark abhängig vom Verbuschungsgrad: leichte Entkusselung 800-1.500 €/ha, mittelschwer 1.500-3.500 €/ha, stark verbuschte Erstpflege auch über 5.000 €/ha. Folgepflege alle 3-5 Jahre günstiger (300-800 €/ha).