1. Gegenstand der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die naturschutzfachliche Pflege von ca. 12 ha Extensivgrünland im Naturschutzgebiet Rheinhessen, Gemarkung Mainz-Bingen. Die Pflege umfasst die Durchführung einer extensiven Pflegemahd einschließlich Mahdgutbergung und -abfuhr sowie begleitende Artenschutzmaßnahmen gemäß den Vorgaben des Pflegeplans.
2. Mahdregime und Technik
Die Mahd erfolgt als extensive Pflegemahd mit bodenschonender Doppelmessertechnik oder vergleichbaren Systemen (z. B. Balkenmäher, Fingerbalkenmäher), die eine geringe Bodenverdichtung und eine hohe Schonung der Bodenfauna gewährleisten. Der Einsatz von Schlegelmähern, Mulchern oder schweren Maschinen mit hoher Bodenlast (> 800 kg Achslast) ist nicht zulässig. Die Schnitthöhe beträgt mindestens 8 cm.
3. Mahdzeitpunkt und Teilmahd
Die erste Mahd erfolgt nicht vor dem 15. Juni. Die Mahd erfolgt mosaikartig als Teilmahd, sodass mindestens 20 % der Fläche als Rückzugsraum für Insekten und Kleinsäuger ungemäht bleiben. Die Auswahl der Stehbereiche erfolgt nach vorkommenden Arten und Entwicklungszielen der Fläche in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Der zweite Schnitt (sofern erforderlich) erfolgt frühestens 8 Wochen nach dem ersten Schnitt.
4. Mahdgutmanagement
Das Mahdgut verbleibt zunächst in Schwadablage auf der Fläche, um den Diasporenfall nach Trocknung der Halme zu ermöglichen (Liegedauer mindestens 3, maximal 7 Tage). Die vollständige Entfernung des Mahdguts erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Mahd. Mulchmahd ist nicht zulässig. Das Mahdgut ist ordnungsgemäß zu entsorgen oder einer Verwertung zuzuführen (z. B. Kompostierung, Biomasseanlage). Der Nachweis der Entsorgung ist zu dokumentieren.
5. Artenschutz
Vor Beginn der Mahdarbeiten ist eine qualifizierte Begehung zur Erfassung von Bodenbrütern (insbesondere Feldlerche, Wiesenpieper, Braunkehlchen) durchzuführen. Bereiche mit Brutverdacht sind bis zum Ende der Brutzeit von der Mahd auszunehmen (Pufferzone mindestens 50 m um Neststandorte). Die Ergebnisse der Begehung sind zu dokumentieren und der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen.
6. Insektenschutz
Die Mahd erfolgt abschnittsweise (maximal 50 % der Fläche pro Mahdgang), um Rückzugsräume für Insekten zu erhalten. Zwischen den Mahdabschnitten ist ein zeitlicher Abstand von mindestens 14 Tagen einzuhalten. Altgrasstreifen sind an wechselnden Standorten über den Winter stehen zu lassen (mindestens 10 % der Gesamtfläche).
7. Dokumentation und Abnahme
Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen mit Datum, Fläche, eingesetzter Technik und Fotodokumentation (vorher/nachher). Die Dokumentation ist spätestens 14 Tage nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen. Die Abnahme erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde oder einen beauftragten Gutachter.
8. Ausführungszeitraum
Die Pflegemaßnahmen sind im Zeitraum 15. Juni bis 31. August 2026 durchzuführen. Bei witterungsbedingten Verzögerungen ist eine Verlängerung bis 15. September in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.